

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bestätigt nach der Norm EN 10204 die Übereinstimmung der Lieferung mit den in der Bestellung festgelegten Anforderungen. Im Falle von tiefkalt verflüssigten Gasen handelt es sich hierbei um die Produktreinheit (Produktspezifikation). Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält Prüfergebnisse aufgrund spezifischer Prüfungen, die am gelieferten Produkt – d.h. am Produkt im Tankwagen – durchgeführt werden.
Die Bestätigung der Prüfbescheinigung erfolgt durch einen von der Produktion unabhängigen Abnahmebeauftragten von Linde. Der Abnahmebeauftragte muss die für seine Prüftätigkeit erforderliche Qualifikation besitzen. Die Sicherstellung der Qualifikation sowie die Unabhängigkeit der Abnahmebeauftragten von der Produktion in Bezug auf ihre Prüftätigkeiten werden i.d.R. über das QM-System des Herstellers geregelt.
Leistungen im Überblick:
Bei jeder Tankbelieferung erhalten Sie ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 mit folgenden Angaben:
- Lieferant
- Lieferfahrzeug
- Lieferdaten (z. B. Kunde, Kundennummer, Kundenspezifikation)
- Herstellwerk (Nummerncode)
- Produkt/Produktspezifikation
- Prüfspezifikation (Analyseergebnisse des Produktes im Tankwagen)
- Analysedatum/Uhrzeit
- Bestätigung durch den Abnahmebeauftragten
Kundennutzen
- Nachweis über hinreichende Qualitätsmaßnahmen des Herstellers gegenüber dritten (z.B. bei Audits).
- Kosteneinsparung durch den Entfall von Produktanalysen beim Wareneingang.